31.01.2008 - Gegen unseren Test Bio-Limonaden hatte die Firma Bionade beim Landgericht Hamburg ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit war uns untersagt worden, den von uns ermittelten Zuckergehalt in dem Kultgetränk zu veröffentlichen. Auf unseren Widerspruch und nach einer mündlichen Verhandlung hat das Gericht die einstweilige Verfügung jetzt aufgehoben.
Im Laufe der Auseinandersetzung stellt […]
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